REIFENKARTELL

Illegale Preisabsprachen großer Reifenhersteller
Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!

Um Ihren Ansprüche zu bearbeiten, benötigen wir nur Ihre

RECHNUNGEN FÜR REIFENKÄUFE
VON 2016 BIS 2025

DIE FAKTEN

Wie im Januar 2024 von der EU-Kommission bekannt gegeben wurde, haben sich die großen Reifenhersteller zwischen 2016 und Januar 2024 zu einem Kartell zusammengeschlossen, um Preise zum Nachteil der Kunden abzusprechen. Erste Durchsuchungen wurden bereits durchgeführt, und einige Hersteller haben die Vorwürfe mehr oder weniger zugegeben.

Im Rahmen der von den Wettbewerbsbehörden in Europa und den USA durchgeführten Untersuchungen, die von zahlreichen und gründlichen Durchsuchungen der Geschäftsräume begleitet wurden, haben die Teilnehmer des Kartells bereits ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden signalisiert. Alle großen Reifenhersteller sind beteiligt: Goodyear in den USA und der EU, Continental, Michelin, Bridgestone, Pirelli und Nokian Tyres sowie einige „unbekannte“ Unternehmen in Europa und andere.

Es drohen hohe Geldstrafen – in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Wir prüfen die Ansprüche für Sie und berechnen Ihren Schadenersatz. Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!

AKTUELLE RECHTSLAGE

Die Vorwürfe in diesem Kartellverfahren gegen die Reifenhersteller sind begründet. Die EU-Kommission hat in 27 EU-Mitgliedstaaten entsprechende Durchsuchungen und unangekündigte Kontrollen bei Reifenherstellern und Beratungsunternehmen durchgeführt.

Einige Hersteller haben die Vorwürfe und Absprachen mehr oder weniger zugegeben. Unter den Betroffenen befinden sich alle namhaften Reifenhersteller: Dazu gehören Goodyear in den USA und der EU sowie Continental, Michelin, Bridgestone, Nokian und Pirelli in Europa und andere.

Wie Erfahrungen mit ähnlichen Fällen (z. B. dem Lkw-Kartell) zeigen, werden nicht nur Geldbußen gegen die Hersteller verhängt, sondern jeder Kunde hat auch Anspruch auf Ersatz der zu viel gezahlten Beträge. Mit unserer Hilfe können Sie diesen Ersatz ohne großen Aufwand und ohne Risiko geltend machen!

Zahlreiche Käufer werden entsprechende hohe Schadensersatzansprüche geltend machen. Umfangreiche Untersuchungen zu langjährigen Kartellen haben ergeben, dass sich der durchschnittliche Schaden auf 15 % des Kaufpreises beläuft. Entschädigungszahlungen für Kunden lassen sich jedoch am besten in Sammelklagen durch kompetente Anwälte durchsetzen.

Holen Sie sich mit uns Ihr Geld zurück!

IHR ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ

‣ Zeitraum: 2016 bis Mitte 2025
‣ Neukäufe von den Herstellern Goodyear, Continental, Bridgestone, Pirelli, Michelin, Nokian Tyres sowie deren Zweitmarken und anderen beteiligten Parteien
‣ Ersatzreifen für Ihre Lkw, Anhänger, Busse, Transporter, Pkw, Baumaschinen, Traktoren usw.
‣ Gültig für alle in der EU gekauften Reifen

Wenn diese Fakten auf Sie zutreffen, dann
‣ haben Sie definitiv zu viel bezahlt, da sich die Hersteller über die Preise abgesprochen haben.
‣ haben Sie Anspruch auf Schadenersatz

PRÜFUNG IHRER ANSPRÜCHE

‣ wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die relevanten Daten aus Ihren Rechnungen.
‣ wir prüfen die Daten auf Vollständigkeit und leiten sie an die Kartellrechtskanzlei weiter, die in Ihrem Namen Klage einreichen wird.
‣ wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Entschädigung.

Wir helfen betroffenen Unternehmen, zu ihrem Recht zu kommen.

BEISPIEL FÜR SCHADENSERSATZ – ANNAHMEKRITERIEN

Nach dem aktuellen Stand der Untersuchung ist Folgendes zu erwarten:
Entschädigung in Höhe von 10–15 % des Kaufpreises zuzüglich Zinsen.
Das mag zunächst nicht viel erscheinen, aber bei einer großen Anzahl von Fahrzeugen, hoher Kilometerleistung und zahlreichen Reifenwechseln
können sich zwischen 2016 und 2025 beträchtliche Summen ansammeln.

Beispiel:
10 Lkw + Anhänger = 120 Reifen à 500 € = 60.000 € Kaufpreis

15 % Entschädigung:
9.000 € zuzüglich Zinsen für einen Reifensatz/pro Wechsel

KRITERIEN FÜR IHREN SCHADENSERSATZANSPRUCH

‣ Ersatzkäufe von neuen Reifen aller Marken (aktueller Stand) für LKW, Anhänger, Busse, Transporter, Pkw, Baumaschinen, Spezialfahrzeuge und Traktoren
‣ Anschaffungszeitraum: vom 1. Januar 2016 bis Mitte 2025
‣ Vorliegen von Rechnungen über den Kauf von Reifen (aus Ihrer Buchhaltung)
Kauf im Europäischen Wirtschaftsraum

WER KANN ENTSCHÄDIGUNGEN GELTEND MACHEN?

Ansprüche können geltend gemacht werden von:
‣ Transportunternehmen und Flottenbetreibern
‣ Leasing- und Fahrzeugvermietungsunternehmen
‣ Service-Werkstätten und Reifenhändler
‣ Landwirtschaftliche Lohnbetriebe, Unternehmen der Baubranche, Abfall- und Recyclingbetriebe und weitere

100 % KOSTENFREI UND OHNE RISIKO

Auch ohne Rechtschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht.
Der Prozesskostenfinanzierer (PKF) übernimmt das gesamte Risiko des Verfahrens:

‣ PKF zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten
‣ übernimmt die anteiligen Kosten für Expertengutachten
‣ zahlt auch den gegnerischen Anwalt
‣ übernimmt das Risiko bei einer Niederlage

Im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil am erstrittenen Betrag.

Dank unserer langjährigen Zusammenarbeit mit renommierten Kartellrechtskanzleien und finanzstarken Prozesskostenfinanzierern können wir eine fundierte und erfolgreiche Vertretung der Ansprüche unserer Klienten gewährleisten.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und schliessen Sie sich einer kosten- und risikofreien gerichtlichen Sammelklage  an.

AKTUELLE NACHRICHTEN ZUR RECHTSLAGE

‣ In diesem Fall kann die geschädigte Partei den Beklagten wählen. Jeder einzelne Täter haftet für den gesamten Schaden, einschließlich Käufe bei einem anderen Hersteller. Das bedeutet, dass Sie auch in einem Land vor Gericht gehen können, das Ihnen mehr Vorteile bei der Berechnung des Schadenersatzes bietet.
‣ In den Bereichen Spedition, Autovermietung und Flottenbetreiber werden die Schadensersatzbeträge erheblich sein. Umfangreiche Untersuchungen zu langjährigen Kartellen haben ergeben, dass sich der durchschnittliche Schaden auf 15 % des Kaufpreises beläuft. Die Täter sind finanziell stark, und die Rechtsprechung gegen Kartellverstöße ist für Geschädigte sehr günstig. Daher sind rechtliche Schritte angezeigt.
‣ Unternehmen wird empfohlen, diese Ansprüche geltend zu machen und sich für eine Prozessfinanzierung mit kompetenten Anwälten zu entscheiden.

WENN SIE MEHR WISSEN MÖCHTEN…

‣ Wie lange würde das Verfahren dauern?
Die europäische Kommission wird voraussichtlich im Jahr 2026 Geldbußen gegen die Reifenhersteller verhängen. Da in den letzten Jahren viele Urteile zu Schadensersatzansprüchen wegen Kartellverstößen ergangen sind, ist davon auszugehen, dass die Verurteilung der Kartellanten schneller erfolgen wird. Viele Fragen auch zB zur Schadenshöhe sind bereits geklärt – dies stärkt die Position der Geschädigten.
‣ Nach den letzten Presseberichten stehen die Reifenhersteller auch im Fokus von Ermittlungen der türkischen Wettbewerbsbehörde. Entsprechende Untersuchungen aller 17 am Reifenkartell beteiligten Unternehmen in der Türkei wurden von der Behörde eingeleitet.
‣ Bridgestone wurde bereits 2014 wegen Preisabsprachen für Gummiprodukte in den USA mit einer Geldstrafe von über 300 Millionen Euro belegt.

PRESSEMITTEILUNGEN

IHRE VORTEILE

ANFRAGE

Wir gewährleisten eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen. Im Anschluss betreuen wir Sie mit unserem erfahrenen Anwaltsteam und setzen Ihre Ansprüche durch!

Unsere Leistungen im Überblick:

  • 100% risikofrei
  • sofortiges Ergebnis
  • einfache Abwicklung
  • individuelle Prüfung
  • hohe Erfolgsquote

Unser Team setzt sich gerne mit Ihnen in Verbindung, um weitere Daten abzufragen und eine kostenfreie Prüfung durchzuführen.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen und holen Sie sich den Ihnen zustehenden Schadenersatz zurück!

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